Ein gemeinsames Gespräch in unserer psychotherapeutischen Praxis eruiert dabei zunächst den möglichen Therapiebedarf Ihres Kindes.
Dafür benötigen wir lediglich die Versichertenkarte Ihres Kindes, eine Behandlung von Privatpatienten ist jedoch gleichermaßen möglich.
Wichtig ist, dass immer alle sorgeberechtigten Elternteile mit einer Vorstellung in unserer Praxis einverstanden sein müssen.